Ist das Polieren der Scheinwerfer legal?
10.03.2025
Vergilben Scheinwerfer, werden matt oder sind zerkratzt, weil sie mechanischem Abrieb durch falsche Reinigung, Steinschläge oder Hagel ausgesetzt sind, greifen viele Autobesitzer zu diversen marktüblichen Reparatur-Kits mit Schleifpapier, Politur und Versiegelungslack und es geht frisch und fröhlich ans Scheinwerfer-Polieren. Aber ist diese Aufbereitung der Scheinwerfer auch legal?
Scheinwerfer dürfen nicht geändert werden
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass Scheinwerfer der besseren Sicht und Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit und damit der Verkehrssicherheit dienen. Es sind genehmigte Bauteile, die bezüglich ihrer Bauart und Eigenschaften nicht verändert werden dürfen.
Beim Scheinwerfer-Polieren wird nun einerseits Material mit dem Schleifpapier abgeschliffen und andererseits durch das Aufbringen des Versiegelungslacks Material hinzugefügt und der Scheinwerfer somit „bauteilich abgeändert“. All das ist gesetzlich nicht zulässig, selbst wenn der Scheinwerfer nachher besser und schöner sein sollte als vorher. Zwar besteht bei modernen Scheinwerfer-Abdeckungen ohne optische Funktion nicht einmal die Gefahr, dass sich das Lichtbild ändert, wie das bei den Streuscheiben älterer Fahrzeugmodelle der Fall sein kann. Dennoch riskiert man im Extremfall, wenn diese Änderung nicht angegeben und genehmigt wird, sogar die Zulassung des Autos.
Statt Polieren besser in die Werkstatt
Um im legalen Bereich zu bleiben, ist es daher ratsam, vom Polieren zerkratzter oder matter Scheinwerfer abzusehen und mit dem Fahrzeug am besten in die Werkstatt des Vertrauens wie die AUTO PROFI Werkstatt, dem Profi für alle Marken, zu fahren. Das Fachpersonal prüft die Scheinwerfer mit modernen Geräten nach den strengen Vorgaben der Hersteller. Falls die Abdeckung der Scheinwerfer getauscht werden müssen, greifen die Experten der AUTO PROFI Werkstätten zu Originalteilen in Herstellerqualität, bedeutend günstiger als Herstellerwerkstätten.